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Nachteilsausgleich

Autorenbild: Marlies Ellhardt-KohnMarlies Ellhardt-Kohn

In unserem Grundgesetz, Artikel 3 steht unter anderem: "...Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung... seiner Behinderung benachteiligt werden."

Das Karlsruher Urteil aus dem Jahr 2023 hat die Legasthenie als Behinderung bestätigt. Ein guter Schritt in die richtige Richtung, wie viele Menschen finden.

Sicherlich gibt es auch Gegner dieser Rechtsauffassung, weil sich Menschen mit einer derartigen Beeinträchtigung nicht als "behindert" wahrnehmen.

Wenn es jedoch um das Thema HILFEN geht, ist dieser Status wichtig.

Ich selbst bin eine große Befürworterin der Diskussion zur Neurodiversität, möchte jedoch vor allem Menschen mit den verschiedensten Teilleistungsstörungen (zu denen u.a. Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS, ... gehören) eine Plattform bieten.

Unabhängig davon, dass Menschen mit diesen Persönlichkeitsmerkmalen ganz wunderbare Stärken besitzen, die es gilt, in den Vordergrund zu stellen, benötigen sie ein grundsätzliches Verständnis ihrer Denk- und Arbeitsweisen und damit eine Kompensation der jeweiligen Einschränkungen.

Dafür gibt es den NACHTEILSAUSGLEICH in Schulen, bei der Ausbildung und im Studium. Leider wissen noch zu wenige Menschen - Betroffene und Lehrende gleichermaßen - welche Möglichkeiten ein Nachteilsausgleich bietet, wie er zu beantragen und auszugestalten ist. Gute Zusammenfassungen dazu finden sich in zahlreichen Broschüren des BVL



(Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie), aus denen ich hier im Blog einige wichtige Details vorstellen möchte. Generell sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Ländergesetzen Deutschlands zu finden.

Solltet ihr weitere Informationen zu dem Thema benötigen, meldet euch gern bei mir, damit ich euch per Mail individuell zugeschnittene Übersichten zukommen lassen kann.





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